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Recht & Sicherheit 8 Min. Lesezeit

Elektriker beauftragen: Was darf nur der Konzessionär?

In der Schweiz sind Elektroarbeiten streng geregelt. Nicht alles darfst du selbst machen - viele Arbeiten sind dem konzessionierten Elektriker vorbehalten. Hier erfährst du, was du selbst erledigen darfst und wann du einen Profi brauchst.

Wichtig zu wissen

Elektroarbeiten ohne Bewilligung können lebensgefährlich sein und führen bei Schäden zum Verlust des Versicherungsschutzes. Bei Unsicherheit immer einen Fachmann fragen.

Was ist ein Konzessionär?

Ein Konzessionär (auch Installationsbewilligungsinhaber) ist ein Elektriker mit besonderer Bewilligung des ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat). Nur er darf:

  • Elektroinstallationen erstellen und ändern
  • Sicherheitsnachweis (SiNa) ausstellen
  • Installationen beim Netzbetreiber anmelden
  • Abnahmeprotokolle erstellen

Was darf ich selbst machen?

Erlaubt für Laien

  • •Lampe an bestehenden Anschluss montieren
  • •Steckdosenabdeckung auswechseln (nur Abdeckung, nicht Dose)
  • •Sicherung im Sicherungskasten wieder einschalten
  • •Leuchtmittel (Glühbirnen, LEDs) austauschen
  • •Geräte an Steckdosen anschliessen
  • •Batterien in Rauchmeldern wechseln

Nur für Konzessionär

  • •Neue Steckdosen oder Lichtschalter installieren
  • •Sicherungskasten erweitern oder ersetzen
  • •Neue Stromleitungen verlegen
  • •Anschluss von Elektroherd oder Backofen
  • •Installation von E-Auto-Ladestationen
  • •FI-Schutzschalter einbauen
  • •Photovoltaik-Anlagen anschliessen
  • •Arbeiten im Badezimmer (Feuchträume)
  • •Starkstrom-Anschlüsse (400V)
  • •Smart-Home-Verkabelung im Unterputz

Folgen von illegaler Elektroarbeit

Versicherungsschutz

Bei Schäden durch Pfusch zahlt die Versicherung nicht

Brandgefahr

Fehlerhafte Installationen können Brände verursachen

Stromschlag

Lebensgefahr bei unsachgemässer Arbeit

Bussen

Bis CHF 40'000 Busse für illegale Elektroarbeiten

Haftung

Persönliche Haftung für alle Folgeschäden

Rechtliche Grundlagen

Die Vorschriften für Elektroarbeiten sind in der Schweiz klar geregelt:

  • NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung): Regelt, wer Elektroinstallationen ausführen darf
  • NIN (Niederspannungs-Installationsnormen): Technische Vorschriften für die Ausführung
  • ESTI: Aufsichtsbehörde für elektrische Sicherheit

Sicherheitsnachweis (SiNa)

Für alle Elektroinstallationen in Gebäuden ist ein Sicherheitsnachweis erforderlich. Dieser bestätigt, dass die Installation den Vorschriften entspricht. Der SiNa wird:

  • Vom ausführenden Konzessionär erstellt
  • Dem Netzbetreiber eingereicht
  • Bei Kontrollen verlangt

Ohne gültigen SiNa kann der Netzbetreiber die Stromzufuhr verweigern oder sperren.

Spezialfall: Feuchträume

In Badezimmern und anderen Feuchträumen gelten besonders strenge Vorschriften:

  • Zone 0: In der Wanne/Dusche - nur Kleinspannung erlaubt
  • Zone 1: Über Wanne - nur geschützte Geräte (IPX4)
  • Zone 2: 60cm um Wanne - Spritzwasserschutz erforderlich

Hier ist immer ein Fachmann gefragt - die Gefahr von Stromschlägen ist besonders hoch.

So findest du einen Konzessionär

Nicht jeder Elektriker ist automatisch Konzessionär. Achte auf:

  • Gültige Installationsbewilligung (beim ESTI prüfbar)
  • Eintrag im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers
  • Mitgliedschaft bei einem Branchenverband (z.B. EIT.swiss)

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