Offerte vs. Rechnung: Was gilt bei Mehrkosten?
Die Rechnung ist höher als die Offerte - darf der Handwerker das? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Offerte Sie erhalten haben. Hier erfahren Sie, was rechtlich gilt und wie Sie sich absichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Kostenvoranschlag: Max. 10% Überschreitung zulässig (OR 375)
- Verbindliche Offerte: Preis ist fix, keine Mehrkosten erlaubt
- Zusatzarbeiten: Müssen schriftlich vereinbart werden
- Rechnungsprüfung: Immer sofort prüfen und bei Unstimmigkeiten rügen
Die 3 Arten von Offerten
Kostenschätzung
Grobe Einschätzung ohne Detailkenntnis. Oft mündlich oder als Pi-mal-Daumen.
Kostenvoranschlag
Detaillierte Aufstellung basierend auf Besichtigung. Standardfall in der Praxis.
Verbindliche Offerte / Festpreis
Garantierter Endpreis. Muss ausdrücklich als 'verbindlich' oder 'Festpreis' bezeichnet sein.
Rechtliche Grundlage: OR 375
"Ist ein Kostenvoranschlag gemacht worden, so ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk um den angegebenen Preis herzustellen, und darf keine Erhöhung fordern, auch wenn mehr Arbeit oder grössere Auslagen nötig geworden sind, als vorgesehen war."
Ausnahme: Bei "ausserordentlichen Umständen, die nicht vorausgesehen werden konnten oder die nach den Voraussetzungen beider Parteien ausgeschlossen waren", kann der Preis angepasst werden.
Die Praxis hat die 10%-Toleranz etabliert: Überschreitungen bis 10% gelten als zumutbar, darüber hinaus muss der Kunde informiert werden und kann vom Vertrag zurücktreten.
Wann sind Mehrkosten berechtigt?
Zulässige Gründe
- •Unvorhergesehene Zusatzarbeiten (z.B. versteckte Schäden)
- •Vom Kunden gewünschte Änderungen/Erweiterungen
- •Höhere Gewalt (z.B. extreme Witterung)
- •Material-Preiserhöhungen (wenn ausdrücklich vorbehalten)
Unzulässige Gründe
- •Kalkulationsfehler des Handwerkers
- •Längere Arbeitszeit als geplant (ohne sachlichen Grund)
- •Höhere Materialkosten (ohne Vorbehalt)
- •Nachträgliche 'Vergessene' Positionen
Was tun bei überraschenden Mehrkosten?
Schritt 1: Rechnung prüfen
Vergleichen Sie jede Position der Rechnung mit der Offerte. Achten Sie auf:
- Neue Positionen, die nicht in der Offerte waren
- Höhere Stundenzahlen als kalkuliert
- Abweichende Materialpreise
- Unklare Pauschalen
Schritt 2: Nachfragen
Kontaktieren Sie den Handwerker und bitten Sie um eine Erklärung der Abweichungen. Oft lassen sich Missverständnisse klären.
Schritt 3: Schriftlich reklamieren
Akzeptieren Sie keine unbegründeten Mehrkosten. Schreiben Sie dem Handwerker (Einschreiben):
- Bezugnahme auf die Offerte (Datum, Nummer)
- Auflistung der strittigen Positionen
- Aufforderung zur Korrektur der Rechnung
- Frist setzen (10-14 Tage)
Schritt 4: Teilzahlung
Sie dürfen den unstrittigen Teil der Rechnung bezahlen und den strittigen Teil zurückbehalten. Machen Sie dies schriftlich deutlich.
Zusatzarbeiten richtig vereinbaren
Werden während der Arbeit Zusatzleistungen nötig, sollten Sie:
- Den Umfang der Mehrarbeit schriftlich bestätigen lassen
- Die Kosten VOR Ausführung vereinbaren
- Eine Nachtragsofferte verlangen
- Erst nach Genehmigung die Ausführung freigeben
Wichtig: Mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen. Bestehen Sie auf schriftlicher Dokumentation!
Abnahme und Schlusszahlung
Bevor Sie die Schlussrechnung vollständig bezahlen:
- Arbeit gemeinsam mit dem Handwerker abnehmen
- Abnahmeprotokoll erstellen (Mängel festhalten)
- Rechnungspositionen mit ausgeführten Arbeiten vergleichen
- Nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlen
Vorsicht bei mündlichen Offerten
Eine mündliche "Kostenschätzung" hat praktisch keine Verbindlichkeit. Bestehen Sie immer auf eine schriftliche Offerte mit detaillierter Auflistung aller Positionen. Je genauer die Offerte, desto besser sind Sie vor Überraschungen geschützt.
5 Tipps zum Schutz vor Mehrkosten
1. Festpreis vereinbaren
Bei klar definierbaren Arbeiten einen Festpreis verlangen. Dann ist der Preis verbindlich.
2. Detaillierte Offerte
Alle Arbeitsschritte und Materialien einzeln auflisten lassen. Pauschalen hinterfragen.
3. Kostendach vereinbaren
Ein "Kostendach" legt die maximalen Kosten fest, auch wenn nach Aufwand abgerechnet wird.
4. Regelmässige Updates
Bei grösseren Projekten regelmässige Kostenstand-Updates vereinbaren.
5. Gültigkeitsdauer prüfen
Offerten haben meist eine begrenzte Gültigkeit (30-90 Tage). Danach können Preise steigen.
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